Wie berechnet sich der Beitrag?
Wie berechnet sich der Beitrag von Versicherungen, die man über verschiedenste Vergleichsrechner oder auch den Versicherungsvertreter ausgehändigt bekommt. Im Regelfall haben Versicherungsunternehmen für jede ihrer Sach- und Fachversicherungen einen Grundbeitrag für ein spezielles Leistungspaket unter bestimmten Voraussetzungen festgelegt. Die Voraussetzungen kommen vor allem bei Kranken- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen zum Tragen, da diese individuell auf die gesundheitliche Verfassung des Versicherungsnehmers abgestimmt sind.
Weicht man nun im Zusammenhang mit seinen gewünschten und gewählten Leistungen von diesem Grundpaket ab, werden diese Leistungen zum Versicherungsbetrag dazu addiert. Dadurch ergibt sich die Gesamt-Versicherungssumme. Zu dieser wird noch die derzeit 19 %-iger Versicherungssteuer dazu gerechnet.
Spezielle Beitragnachlässe werden abgezogen: z.B. Sammelbonus, Nachlässe für Fahrsicherheitskurse oder Mitgliedschaften.
Speziell im KfZ-Bereich ist es so, dass je Regionalklasse, Fahrzeugtyp und Fahrzeuggegebenheit ein Grundbetrag definiert wurde. Der ist abhängig von der Fahrzeugleistung, also dem Hubraum und der Geschwindigkeit. Dieser Betrag stellt vereinfacht ausgedrückt die 100 % dar. Fährt man nun also schon über einen gewissen Zeitraum hinweg unfallfrei, so wird man in eine andere Schadensfreiheitsklasse eingestuft. Diese besagt dann z.B. dass man nur noch 70 % an Beiträgen zu bezahlen hat. D.h. der Grundbetrag wird als Basis genommen, der Zahlbetrag daraus ermittelt.
Der Grundbetrag variiert dabei auch innerhalb der verschiedenen Leistungspakete:
- Haftpflichtversicherung
- Teikasko-Versicherung
- Vollkasko-Versicherung
Dies besagt, dass die Versicherung nur bestimmte Zahlungen und Leistungen übernimmt, also der Versicherungsnehmer bestimmte Kosten selbst zu tragen hat. Dies beinhaltet beispiesweise, dass ein Fahrzeugersatz bis zum Neuwert oder aber bis zu einem vorher festgelegten Wert erfolgt.
